Konzernanhang
Überleitung vom Jahresüberschuss zum ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn der MTU Aero Engines Holding AG
Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG nach den deutschen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften (HGB und AktG) aufgestellt. Soweit danach zulässig und sinnvoll, werden Regelungen der IFRS auch im Einzelabschluss angewendet. In zahlreichen Fällen weichen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze im Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG und in den Jahresabschlüssen inländischer Tochtergesellschaften, die ihre nationalen handelsrechtlichen Ergebnisse an die MTU Aero Engines Holding AG abführen, von denen des Konzernabschlusses ab.
Die folgende Überleitungsrechnung enthält daher die wesentlichen Abweichungen zwischen dem Jahresüberschuss des Konzerns und dem ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn der MTU Aero Engines Holding AG:
Erläuterungen zu den wesentlichen Positionen der Überleitungsrechnung vom Jahresüberschuss des Konzerns zum ausschüttungsfähigen Bilanzgewinn der MTU Aero Engines Holding AG
Im Konzernabschluss enthaltenes Ergebnis der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH
Ausgehend vom Jahresüberschuss des Konzerns, in welchem der Ergebnisbeitrag der Konzerngesellschaften enthalten ist, erfolgt in der Überleitungsrechnung zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss die Korrektur des Jahresergebnisses der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH, Ludwigsfelde, da ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der MTU Aero Engines GmbH, München, und der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH seit dem Geschäftsjahr 2006 nicht mehr besteht.
Unrealisierte Gewinne aus Auftragsfertigung (PoC)
Die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS oder US-GAAP) sehen im Gegensatz zu den nationalen handels- und aktienrechtlichen Vorschriften bei bestimmten Fertigungsaufträgen nach IAS 11 grundsätzlich die Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC-Methode) vor. Dabei werden Umsatz und Gewinn aus einem Fertigungsauftrag anteilig nach dem Fertigstellungsgrad des Projektes vereinnahmt. Die MTU erfüllt dabei die Voraussetzungen zur Teilgewinnrealisierung für einen Teil ihrer Triebwerksprojekte, so dass diese in der Überleitungsrechnung zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss wieder zu eliminieren sind (zur weiteren Erläuterung wird hierzu auf Abschnitt 5.8. Bilanzierungsgrundsätze und Abschnitt 24. verwiesen).
Abschreibungen auf den Geschäftswert
Der aus der Verschmelzung resultierende handelsrechtliche Geschäftswert wird in der Handelsbilanz gemäß § 255 Abs. 4 HGB über 15 Jahre planmäßig abgeschrieben. Ausgehend vom Konzernergebnis (EBT), in welchem keine Abschreibung auf den Firmenwert enthalten ist (IAS 36), wird die handelsrechtliche Abschreibung auf den Geschäftswert in der Überleitungsrechnung zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss berücksichtigt.
Aktivierte Entwicklungsleistungen
In der Zivilen Triebwerksinstandhaltung wurden spezielle Reparaturverfahren für die kostengünstige und wirtschaftliche Instandsetzung von Triebwerken entwickelt. Diese Aufwendungen erfüllen die Voraussetzungen für die Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten in der internationalen Konzernrechnungslegung ebenso wie Aufwendungen im Zivilen und Militärischen Triebwerksgeschäft für Entwicklungsleistungen für das Triebwerk GE38. Im nationalen handelsrechtlichen Jahresabschluss wurden die aktivierten Eigenleistungen unmittelbar als Aufwand erfasst.
Effekt aus steuerlich wirksamen Wertpapierabschreibungen
Im Unterschied zur Bilanzierung nach IFRS sind die Anschaffungskosten der von der MTU Aero Engines Holding AG erworbenen eigenen Anteile nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts im Umlaufvermögen mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten zu bewerten und handelsrechtlich am Bilanzstichtag gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert beziehungsweise steuerlich auf den niedrigeren Teilwert abzuwerten. Da die MTU Aero Engines Holding AG steuerlich als Finanzunternehmen gilt, minderte der Abwertungsbetrag in Höhe von 36,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) das steuerliche Einkommen. Zur Bewertung der durchschnittlichen Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird auf Abschnitt 30.6. verwiesen.
Mitarbeiter-Aktienprogramm (MAP)
Im Zuge des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) wurden im Geschäftsjahr 2008 insgesamt 192.959 Aktien zu einem Gesamtpreis in Höhe von 4,9 Mio. € (25,19 € je Aktie) an Konzernbeschäftigte verkauft. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten für die im Rahmen des MAP verkauften Aktien an Konzernbeschäftigte betrugen ursprünglich 8,2 Mio. €. Der Verlust zwischen dem Veräußerungserlös und den ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 3,3 Mio. € wurde handels- und steuerrechtlich realisiert.
Ergebnisverwendungsrechnung
Der Jahresüberschuss des nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) aufgestellten Jahresabschlusses der MTU Aero Engines Holding AG beträgt 69,0 Mio. €.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage
Der Erwerb der eigenen Aktien im Geschäftsjahr 2008 in Höhe von insgesamt 56,4 Mio. € wurde der Kapitalrücklage und den anderen Gewinnrücklagen entnommen. Die für Zwecke der Ausschüttungssperre jeweils im Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien reduzierte Kapitalrücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB blieb unverändert bestehen.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
Aufgrund der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 3 Mio. Stückaktien zum 18. März 2008 im Nennwert von jeweils 1 € je Stückaktie reduzierte sich das Gezeichnete Kapital um 3,0 Mio. €. Der Aufwand aus der Einziehung der eigenen Aktien führte zu einer Reduktion der Rücklage für eigene Aktien in Höhe von 104,4 Mio. €. Darüber hinaus wurden 8,2 Mio. € im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms MAP der Rücklage für eigene Aktien entnommen und den anderen Gewinnrücklagen zugeführt.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
Die im Geschäftsjahr 2008 erworbenen eigenen Aktien in Höhe von 56,4 Mio. € wurden in die Rücklage für eigene Aktien eingestellt.
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen
Die Einstellungen in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 31,8 Mio. € betreffen den nach Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2008 verbleibenden Jahresüberschuss der MTU Aero Engines Holding AG in Höhe von 23,6 Mio. € sowie den Abgang von Aktien an Konzernbeschäftigte im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms MAP in Höhe von 8,2 Mio. €. Insgesamt verbleibt somit ein Bilanzgewinn von 45,4 Mio. € (Vorjahr: 47,2 Mio. €).
Vorschlag zur Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG werden der Hauptversammlung am 26. Mai 2009 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2008 eine Dividende von 0,93 € je Aktie auszuschütten. (Vorjahr: 0,93 €). Für die 48.770.945 dividendenberechtigten Stückaktien beläuft sich die Gesamtsumme der Ausschüttung auf 45,4 Mio. €. Ausgehend vom Jahresschlusskurs 2008 ergibt sich eine Dividendenrendite von 4,7 % (Vorjahr: 2,3 %).
Die Auszahlung der Dividende erfolgt – vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung – am 27. Mai 2009.
Elektronischer Bundesanzeiger
Der von Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus kann dieser Abschluss bei der MTU Aero Engines Holding AG, 80995 München, angefordert werden.
Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Der Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im MTU Konzern-Geschäftsbericht 2008 abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Homepage unter www.mtu.de dauerhaft zugänglich gemacht.




