40. Bewertung der erzielbaren Beträge der Geschäftssegmente, die einen Firmenwert enthalten
Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Firmenwerts vorliegt. Als erzielbarer Betrag wurde der Nutzungswert („Value in Use“) für die beiden Zahlungsmittel generierenden Einheiten („Cash Generating Units“ oder Geschäftssegmente) „Ziviles und Militärisches Triebwerksgeschäft“ und „Zivile Triebwerksinstandhaltung“ zum 30. Juni 2008 ermittelt. Der erzielbare Betrag wird dem Buchwert („Carrying Amount“) des jeweiligen Geschäftssegments gegenübergestellt.
Diesen Berechnungen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
- Ausgangspunkt sind die EBIT-Planungen für die beiden Geschäftssegmente
- Ausgehend von den EBIT-Planungen der beiden Geschäftssegmente werden die zukünftigen Free Cashflows (Zahlungseingänge sowie -ausgänge ohne Berücksichtigung von Finanzierungsaktivitäten und Steuern) abgeleitet
- Analysen über mögliche Planveränderungen dieser Cashflows (sowohl bezüglich der Höhe als auch des zeitlichen Anfalls)
- Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten vor Steuern (WACC vor Steuern) unter Berücksichtigung von risikofreiem Basiszins, unternehmerischem Risiko (Marktrisikoprämie, multipliziert mit dem auf Grundlage einer Peer Group Analyse ermittelten Betafaktor), Wachstumsabschlag in der ewigen Rente, Fremdkapitalkosten sowie Konzernkapitalstruktur.
Der WACC wird als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt. Die Eigenkapitalkosten werden zunächst nach Steuern ermittelt. Dazu hat die MTU für 2008 einen risikofreien Zinssatz von 4,75 %, eine Marktrisikoprämie von 5,0 % und einen Beta-Faktor, abgeleitet aus der Peer-Group, von 1,13 verwendet. Der Fremdkapitalkostensatz betrug 3,9 % nach Steuern. Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 32,6 % angesetzt. Die Relation Eigenkapital zu Fremdkapital verhält sich 78 zu 22 %. Für den Zeitraum der ewigen Rente wurde von den vorgenannten gewichteten Kapitalkosten ein Wachstumsabschlag in Höhe von 1 % in Abzug gebracht.
Der Detailplanungszeitraum der EBIT- und Cashflow-Projektionen zur Ermittlung des Nutzungswerts der jeweiligen Geschäftssegmente beträgt drei Jahre und umfasst die operative Planung der Jahre 2009 bis 2011. Für den sich anschließenden Zeitraum der ewigen Rente sind nachhaltige Cashflows abzuleiten. Für beide Geschäftssegmente wurden diese auf Basis der Überschüsse vor Zinsen und Steuern (EBIT) des letzten Planjahres (2011) sowie unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Reinvestitionsrate für die immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen bestimmt.
Aufgrund dieser Berechnungen liegen uns derzeit keine Anhaltspunkte vor, die darauf schließen lassen, dass in diesen beiden Geschäftssegmenten eine Wertminderung des Firmenwerts erforderlich ist.
Um der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise und der damit erhöhten Volatilität der Märkte Rechnung zu tragen, wurde zum 13. November 2008 eine Aktualisierung der Kapitalkosten vorgenommen. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes führten die aktualisierten gewichteten Kapitalkosten zu keinem anderen Ergebnis, d. h. der Nutzungswert der beiden Geschäftssegmente „Ziviles und Militärisches Triebwerksgeschäft“ und „Zivile Triebwerksinstandhaltung“ überstieg auch mit aktuellen Kapitalkosten den Buchwert („Carrying Amount“) des jeweiligen Geschäftssegments. Im Rahmen dieser Kapitalkostenaktualisierung wurde keine Änderung des Bewertungsstichtags vorgenommen und die Ermittlung des Nutzungswerts auf Basis der zum Bewertungsstichtag gültigen Unternehmensplanung durchgeführt.
41. Sensitivitätsanalyse für Firmenwerte
Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Diese Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.
Es wurden Sensitivitätsanalysen dahingehend vorgenommen, welche Auswirkungen nachhaltige Verminderungen der geplanten Überschüsse vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf die Werthaltigkeit der Firmenwerte in den beiden Segmenten haben könnten. Bei diesen Analysen wurden auch Sensitivitäten bezüglich der anzusetzenden gewichteten Kapitalkosten durchgeführt.
Legt man bei den Sensitivitätsanalysen gewichtete Kapitalkosten von rund 13 % zugrunde, so ergäbe sich selbst bei einer nachhaltigen Verminderung des EBIT von 20 % unter die vom Management erwarteten Planergebnisse im OEM-Segment und von unter 10% unter die vom Management erwarteten Planergebnisse im MRO-Segment noch kein Wertminderungsbedarf auf den jeweiligen Geschäftssegment-Firmenwert.
Die folgende Sensitivitätsdarstellung zeigt mit EBIT-Planabweichungsszenarien unter welchen Bedingungen der Firmenwert des Zivilen und Militärischen Triebwerksgeschäfts (OEM) und der Firmenwert der Zivilen Triebwerksinstandhaltung (MRO) nicht mehr werthaltig sein könnte. Danach ergäben sich bei Anwendung eines unveränderten WACC im OEM-Geschäft erst dann Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung des Firmenwerts, wenn das tatsächliche operative Ergebnis (EBIT) um 30 % vom geplanten EBIT abweicht. Im MRO-Geschäft ergäben sich Hinweise für eine mögliche Wertminderung erst dann, wenn das tatsächliche operative Ergebnis (EBIT) um 20 % vom geplanten EBIT abweichen würde.
42. Risikomanagement und Finanzderivate
Grundsätze des Risikomanagements
Die MTU unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Im Wesentlichen werden die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden die Sicherungsgeschäfte grundsätzlich nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kreditrating von A- oder besser abgeschlossen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegt dem Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird.
42.1. Kreditrisiken
Die MTU ist aus ihrem operativen Geschäft und aus Finanzierungsaktivitäten bestimmten Ausfallrisiken ausgesetzt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Kooperationsführer im zivilen Serien- und Ersatzteilgeschäft betreiben ein intensives Forderungsmanagement.
In der Zivilen Triebwerksinstandhaltung kontrollieren die Verantwortlichen der MTU offene Forderungen in kurzen Zyklen. Vor Vertragsabschlüssen werden mögliche Risiken beurteilt und eventuelle Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Konzern darüber hinaus einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte daher nur mit Kontrahenten mit einem Kreditrating von A- oder besser abgeschlossen. Aus diesem Grund wird das allgemeine Kreditrisiko aus den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten nicht für wesentlich gehalten.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen, einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar.
Das maximale Ausfallrisiko wird zum einen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Hierbei liegen zum Abschlussstichtag keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen (wie z.B. Aufrechnungsvereinbarungen), vor. Zum anderen ist die MTU aufgrund eingegangener Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaftsverpflichtungen und der damit verbundenen Haftungsverhältnisse einem Haftungs- und damit einem potenziellen Ausfallrisiko ausgesetzt. Zum Abschlussstichtag bestanden hieraus anteilige Haftungsverhältnisse im Nominalvolumen von insgesamt 57,2 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €). Daneben bestehen weitere Bürgschaften und Haftungen für Konzernunternehmen in Höhe von 85,0 Mio. € (Vorjahr: 41,5 Mio. €).
Ziviles Triebwerksgeschäft
Das Zivile Triebwerksgeschäft mit Großkunden im Rahmen der Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften unterliegt einer gesonderten Bonitätsüberwachung, da die Geschäfte mit diesen Partnergesellschaften einen wesentlichen Teil des gesamten Risikoexposures ausmachen. Nach Auslauf der Triebwerks-Serienfertigung besteht das Risiko nicht zustandekommender Ersatzteilgeschäfte.
Militärisches Triebwerksgeschäft
Verschiedene europäische Nationen erteilen der MTU über Konsortien Aufträge zur Triebwerksentwicklung und -fertigung. Dabei können sowohl Stückzahlen reduziert werden oder ganze Triebwerks-Tranchen entfallen. Das Risiko der MTU liegt zudem im Entfall des nachhaltigen Ersatzteilgeschäfts.
Zivile Triebwerksinstandhaltung
Forderungen, insbesondere gegen Fluggesellschaften, werden zusätzlich durch eine Kreditversicherung in Höhe von rund 30 % der jeweiligen Außenstände abgesichert. Die die Kreditversicherung übersteigenden Forderungen unterliegen demzufolge einem Ausfallrisiko.
42.2. Marktrisiken
42.2.1. Wechselkursrisiken
Mehr als 80 % der Umsatzerlöse der MTU werden in US-Dollar erzielt, wobei rund die Hälfte dieses Währungsrisikos durch auf in US-Dollar lautende Kosten natürlich gesichert ist. Die restlichen Kosten fallen hauptsächlich in Euro (€) und in chinesischen Renminbi (CYN) sowie in geringem Umfang in kanadischen Dollar (CAD) und polnischen Zloty (PLN) an. Folglich sind die Gewinne in dem Ausmaß, in dem es die MTU unterlässt, ihr aktuelles und zukünftiges Netto-Währungsrisiko (Net-Exposure) durch Finanzinstrumente abzusichern, vom Zeitpunkt des Auftragseingangs bis zur Auslieferung von den Wechselkursschwankungen des US-Dollars gegenüber diesen Währungen abhängig. In Übereinstimmung mit der Politik der MTU, Gewinne nur aus ihren operativen Geschäften und nicht aus Währungsspekulationsgeschäften zu erwirtschaften, nutzt die MTU Sicherungs-Strategien ausschließlich, um die Auswirkungen der Volatilität des Dollarkurses auf ihr EBITDA (ab dem Geschäftsjahr 2009: EBIT) zu steuern und zu minimieren.
Da die MTU Finanzinstrumente nur zur Absicherung ihres Netto-Währungsrisikos einsetzt, ist der Anteil ihrer US-Dollar-Einnahmen, der nicht durch Finanzinstrumente abgesichert ist, Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Der übrige nicht gesicherte Teil der US-Dollar-Einnahmen wird von Veränderungen des Kassakurses zum Zeitpunkt der Zahlung beeinflusst.
Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
Sicherungsstrategie
Für Bilanzierungszwecke bestimmt die MTU künftige Cashflows (Forecast Transactions) als gesicherte Position, um das erwartete Netto-Fremdwährungsrisiko abzusichern. Folglich haben Verschiebungen oder Stornierungen von Geschäftsvorfällen und damit zusammenhängende Zahlungsmitteleingänge keinen Einfluss auf das Sicherungsverhältnis, solange die tatsächlichen Brutto-Fremdwährungszuflüsse (pro Monat) das Sicherungsvolumen übersteigen.
Zur Sicherung der Fremdwährungsrisiken setzt die MTU in erster Linie Devisentermingeschäfte ein, die in eine wirksame Cashflow-Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IAS 39 eingebunden sind. Die MTU erfüllt hierzu die strengen Voraussetzungen des IAS 39 an das Hedge-Accounting. Kursänderungen der den effektiven Geschäften zu Grunde liegenden Währungen haben Auswirkungen auf den Fair Value dieser Sicherungsgeschäfte und damit auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments wird erfolgswirksam im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Kann entgegen der bei der MTU üblichen Praxis kein Hedge-Accounting angewendet werden, wird die Marktwertänderung des Sicherungsgeschäfts ebenfalls sofort ergebniswirksam erfasst. Ein gewisses offenes Restwährungs-Exposure verbleibt allerdings, da aufgrund einer konzernintern festgelegten Sicherungsrichtlinie nur die wesentlichen und einzelnen Zahlungsströme gesichert werden.
Zum Jahresende 2008 bestanden Devisenterminverkäufe mit einer Laufzeit bis Mai 2011 und einem Nominalvolumen von 880,0 Mio. US-$ (umgerechnet zum Stichtagskurs: 632,3 Mio. €) zu Terminkursen in Höhe von 619,9 Mio. €. Die Marktwertveränderungen der Devisentermingeschäfte betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 insgesamt -29,1 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
Effektive Devisentermingeschäfte wurden im Geschäftsjahr per Saldo in Höhe von 22,4 Mio. € (Vorjahr: 28,8 Mio. €) realisiert und in die Umsatzerlöse umgebucht. Ineffektive Marktwerte von Sicherungsgeschäften hingegen wurden in 2008 per Saldo in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) im Finanzergebnis ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2008 waren nach Abzug latenter Steuern negative Marktwerte aus der Bewertung von Devisentermingeschäften in Höhe von -11,5 Mio. € (Vorjahr: 17,6 Mio. €) ergebnisneutral im Eigenkapital abgegrenzt (siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung).
Zum 31. Dezember 2008 waren durch Devisentermingeschäfte Zahlungsströme für die Jahre 2009 bis 2011 in Höhe von nominal 880,0 Mio. € (Vorjahr für die Jahre 2008-2009: 305,0 Mio. €) abgesichert. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Entwicklung und den Stand der abgeschlossenen Transaktionen in US-Dollar aus Devisentermingeschäften sowie die hieraus prognostizierte Verwendung für geplante Mittelzuflüsse in den kommenden Jahren zur Sicherung der Wechselkursrisiken.
Ausgehend von der Entwicklung der Sicherungsrücklage für das Geschäftsjahr 2008 zeigt das Schaubild, wie die Marktwertveränderung der effektiven und noch offenen Devisenterminkontrakte erfolgsneutral im Eigenkapital und die Marktwertveränderungen der ineffektiven Devisenderivate im sonstigen Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst wurden. Fällige und effektive Sicherungsgeschäfte wurden in den Umsatzerlösen, fällige ineffektive Sicherungsgeschäfte wurden im sonstigen Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst.
Die Nominalbeträge der derivativen Finanzinstrumente für Fremdwährungen setzen sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:
Devisentermingeschäfte
Transaktionen, für die in Vorperioden Sicherungsbilanzierungen gebildet wurden und mit deren Eintritt voraussichtlich nicht mehr gerechnet werden kann, liegen nicht vor.
Als weiteren Bestandteil der Sicherungsstrategie setzt die MTU die folgenden derivativen Finanzinstrumente ein, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind.
Devisenoptionsgeschäfte
Bei diesem Geschäft (Plain Vanilla Optionen) besteht für die MTU die Möglichkeit, ein bestimmtes US-Dollar-Volumen zu vereinbarten Kursen (Strike) in Euro zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu verkaufen. Das Verlustrisiko aus diesen Transaktionen besteht ausschließlich in den bereits geleisteten Prämienzahlungen.
Neben den Plain Vanilla Optionen hält die MTU auch verkaufte Optionen, sogenannte Stillhalterpositionen, die im Zusammenhang mit Plain Vanilla Optionen abgeschlossen wurden, um die Prämienzahlungen zu reduzieren. Verlustrisiken daraus können entstehen, wenn der Euro-US-Dollar-Wechselkurs fällt, da die MTU verpflichtet ist, zu einem fest vereinbarten Strike US-Dollar zu verkaufen.
Strukturierte US-Dollar-Termingeschäfte
Der Konzern hält ein strukturiertes Produkt zur Währungssicherung, über das ein Mindestvolumen von US-Dollar zu fixierten Kursen verkauft werden kann bzw. unter bestimmten Umständen verkauft werden muss. Insgesamt resultiert aus dieser Transaktion ein maximales Tauschvolumen im Geschäftsjahr 2009 von rund 240 Mio. US-$. Diese Produkte beinhalten das Risiko, dass bei fallenden Euro-US-Dollar-Kursen höhere US-Dollar-Volumen zu bereits festgelegten Kursen verkauft werden müssen. Das Produkt beinhaltet zwölf einzelne, jeweils in einem der Monate Januar bis Dezember 2009 fällige Devisentermingeschäfte, die unter bestimmten Bedingungen realisiert werden müssen. Danach ist die MTU verpflichtet, bei Überschreiten bestimmter Wechselkursparitäten an festgelegten Fälligkeitstagen fest vereinbarte US-Dollar zu einem fix vereinbarten US-Dollar/Euro-Wechselkurs an die Kontrahentenbank zu veräußern.
Devisen-Swaps
Fixe US-Dollar-Bestände wurden während des Geschäftsjahres 2008 zum Tageskurs verkauft. Nach einer bestimmten Laufzeit erfolgt der Rückkauf der gleichen Bestände zu einem bereits fix vereinbarten Kurs, der nur geringfügig vom Verkaufskurs abweicht. Dieser Swap ist unter Risikogesichtspunkten für die MTU unwesentlich. Ein über das Devisenbestandsrisiko hinausgehendes Währungsrisiko besteht nicht.
Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten resultieren) bleiben hingegen ungesichert, da das Risiko hieraus von untergeordneter Bedeutung ist.
Sensitivitätsanalyse
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Jahresüberschuss und Eigenkapital haben. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Wesentliche Teile der originären Finanzinstrumente (Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen) werden in US-Dollar fakturiert und haben damit aufgrund der Wechselkursparitäten Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital. Alle weiteren originären Finanzinstrumente sind bereits in funktionaler Währung denominiert und werden daher nicht mehr in die Wechselkurssensitivitäten einbezogen.
Gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind nicht monetär und demnach mit keinem Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 verbunden.
Wechselkurs-Sensitivitäten
Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2008 um 10% auf- bzw. abgewertet gewesen wäre, hätten sich aufgrund dieser Wechselkurs-Sensitivitätsannahmen die folgenden hypothetischen Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital ergeben:
42.2.2. Zinsänderungsrisiken
Die MTU unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone und in geringem Umfang auch in Kanada, China, Polen und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die MTU das Zinsrisiko für auf Euro (€), Kanadische Dollar (CAD), Chinesische Renminbi (CNY), Polnische Zloty (PLN) und US-Dollar (USD) lautende Netto-Finanzverbindlichkeiten getrennt.
Kreditfazilitäten bestehen in Form einer revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility; RCF) in Höhe von insgesamt 250,0 Mio. €, die mit einer Gruppe von Banken abgeschlossen wurde. Aus diesem Kreditrahmen wurden mit drei Banken direkte Kreditvereinbarungen über jeweils 40,0 Mio. € (ancilliary facilities) vereinbart. Zum 31. Dezember 2008 hat der Konzern im Rahmen dieser bilateralen Bankkredite über 120,0 Mio. € Mittel in Höhe von 61,2 Mio. € (Vorjahr: 69,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Von der verbleibenden gesamten Kreditlinie in Höhe von 188,8 Mio. € (Vorjahr: 180,4 Mio. €) gelten zum Bilanzstichtag 16,9 Mio. € (Vorjahr: 16,5 Mio. €) durch Avale als beansprucht. Die Verzinsung aus der effektiv in Anspruch genommenen Kreditlinie erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzsätze zuzüglich einer Marge. Nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten unterliegen einer geringen Bereitstellungsprovision. Am 31. Dezember 2008 hat die MTU einschließlich aller Tochtergesellschaften die Kreditauflagen und Verpflichtungen (Covenants) aus allen Finanzierungsverträgen erfüllt.
Weiterhin setzt die MTU folgende derivative Finanzinstrumente ein, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der diesen Finanzinstrumenten zu Grunde liegenden Derivate wirken sich auf das sonstige Finanzergebnis und damit auch auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital aus.
US-Dollar-Interest-Rate-Swap / Cross Currency Swap (CCS)
Ziel der Swap-Geschäfte ist die Absicherung gegen Zinsschwankungen. Mit diesen Finanzinstrumenten werden für die variabel verzinslichen US-Dollar-Geldanlagen die variablen US-Dollar-Zinserträge in fixe US-Dollar-Zinserträge über einen Zeitraum von fünf Jahren getauscht. Bei diesen Geschäften handelt es sich um ein reines Finanzgeschäft, so dass einerseits zwar ein geringes Zinsrisiko, andererseits aber kein zusätzliches Währungsrisiko besteht. Die MTU besitzt zum 31. Dezember 2008 vertragliche Verpflichtungen aus drei Zins-Swaps. Der erste Zins-Swap weist einen Nominalbetrag in Höhe von 10,0 Mio. € und eine Laufzeit bis 17. April 2013 auf. Die Gesellschaft tauscht mit diesem Interest Rate-Swap einen variablen 3-Monats-USD-Libor-BBA-Satz gegen einen Festzinssatz.
Beim zweiten und dritten Zins-Swap handelt es sich jeweils um einen Cross-Currency-Swap. Der zweite Zins-Swap besitzt einen Nominalbetrag in Höhe von 33,0 Mio. US-Dollar und hat eine Laufzeit bis 19. November 2009. Die MTU tauscht mit diesem Swap einen Ein-Jahres-Festzinssatz gegen einen variablen Satz. Der dritte Swap besitzt einen Nominalbetrag von 40,0 Mio. € und hat eine Laufzeit bis 22. September 2009. Mit diesem Swap tauscht die Gesellschaft einen variablen 3-Monats-EUR-Euribor-Reuters gegen einen fixen 3-Monats-USD-Libor-BBA. Die negativen Marktwerte dieser Swaps sind im sonstigen Finanzergebnis unter Abschnitt 14. des Konzernanhangs enthalten.
Mit Hilfe des CCS-Finanzinstruments werden sowohl US-Dollar in Euro getauscht, als auch fixe Euro-Zinsen in variable US-Dollar-Zinsen.
Constant Maturity Swap (CMS)
Mit diesem Finanzinstrument werden kurzfristige Zinsen in langfristige Zinsen getauscht. Die MTU zahlt an den Kontrahenten den Zinssatz für kurzfristige und erhält den Zinssatz für langfristige Anlagen. Das Basisvolumen für diese Transaktion liegt bei 120,0 Mio. €. Die Laufzeit hierfür beträgt 10 Jahre. Diesem Swap steht in gleicher Höhe (120,0 Mio. €) ein weiteres Finanzinstrument gegenüber, das langfristige Zinsen in kurzfristige Zinsen tauscht. Die Laufzeit hierfür beträgt 3 Jahre. Bei langfristig inverser Zinsstrukturkurvenentwicklung können sich negative Auswirkungen auf den Fair-Value dieser Finanzinstrumente ergeben. Das Finanzinstrument wurde im Mai 2008 aufgelöst.
Sensitivitätsanalyse
Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile, Jahresüberschuss und auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zu Grunde:
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester und marktüblicher Verzinsung wirken sich nur dann auf Jahresüberschuss und Eigenkapital aus, wenn diese als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind oder beim erstmaligen Ansatz als solche eingestuft werden (designated at Fair Value through Profit or Loss). Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen bilanzierungspflichtigen Auswirkungen auf Jahresüberschuss und Eigenkapital. Eventuelle Auswirkungen auf den Jahresüberschuss im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, Rückkaufs oder Fälligkeit ergeben sich aus der im Anhang angegebenen Differenz zwischen Buchwerten und Fair Values (vergleiche dazu auch die Erläuterungen zur Wandelschuldverschreibung). Durch den Rückkauf von nominal 27,2 Mio. € der Wandelschuldverschreibung im September und Oktober 2008 haben sich Erträge im sonstigen Finanzergebnis (Abschnitt 14.) in Höhe von 5,0 Mio. € ergeben.
Marktzinssatzänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Demzufolge haben Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis (Fair Value-Anpassung der derivativen Marktwerte). Daher werden auch diese Auswirkungen bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Die vom Konzern eingesetzten Währungsderivate unterliegen nur unbedeutenden Zinsänderungsrisiken und werden daher nicht in die Zinssensitivitätsanalysen einbezogen.
Zins-Sensitivitäten
Im Geschäftsjahr 2008 waren durchschnittlich 55 % (2007: 64 %) der auf Euro lautenden Finanzverbindlichkeiten festverzinslich. Der durchschnittliche Wert ist repräsentativ für das Gesamtjahr.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2008 um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen wäre, hätten sich aufgrund dieser Sensitivitätsannahmen die folgenden hypothetischen Auswirkungen auf den Jahresüberschuss ergeben:
42.2.3. Preisrisiken
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise und die Fair Values von Finanzinstrumenten auf den Jahresüberschuss und das Eigenkapital auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere der Börsenkurs der MTU-Aktie bezüglich des Erreichens der Wandlungshürde aus der Wandelschuldverschreibung (siehe hierzu nachstehende Erläuterungen) sowie Warenterminkäufe für Nickellegierungen in Frage.
Wandelschuldverschreibung
Die MTU Aero Engines Holding AG hat im Geschäftsjahr 2007 eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von insgesamt 180,0 Mio. € ausgegeben. Das Wertpapier besitzt einen Nennbetrag von 100.000 € je Schuldverschreibung und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Es existiert ein Wandlungsrecht in auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktie) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1 € je Aktie und voller Gewinnanteilsberechtigung. Auf der Basis eines Wandlungspreises von 49,50 € ergibt sich somit ein anfängliches Wandlungsverhältnis von 2.020,20. Der festgesetzte Zinssatz liegt bei 2,75 % p.a. und ist jeweils am 1. Februar eines Jahres zur Zahlung fällig. Der Barwert der künftigen, vertraglich vereinbarten Zahlungsflüsse wurde durch Diskontierung mit dem Marktzinssatz von 5,425 %, den die Gesellschaft bei Begebung einer Schuldverschreibung ohne Wandlungsrecht hätte zahlen müssen, ermittelt.
Über die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung besteht der Aufwand aus der Aufzinsung dieses so ermittelten Barwertes mit dem angewandten Marktzinssatz (fortgeführte Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode). Aufgrund der Veränderung der Zinsstrukturkurve kann sich aus der festverzinslichen Wandelschuldverschreibung ein Festzinsrisiko ergeben, das letztlich ein marktbezogenes Fair-Value-Risiko darstellt und aus dem sich somit Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem Fair Value des Fremdkapitalanteils der Wandelschuldverschreibung zum Bilanzstichtag ergeben können.
Durch den Rückkauf von nominal 27,2 Mio. € der Wandelschuldverschreibung im September und Oktober 2008 haben sich die im sonstigen Finanzergebnis (vergleiche Abschnitt 14.) erfolgswirksam erfassten Erträge in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) ergeben.
Die sich im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, Rückkauf oder Fälligkeit ergebenden eventuellen Auswirkungen auf das Finanzergebnis belaufen sich aus der im Anhang angegebenen Differenz zwischen dem Buchwert in Höhe von 145,4 Mio. € (Vorjahr: 167,3 Mio. €) und Fair Value in Höhe von 118,5 Mio. € (Vorjahr: 164,0 Mio. €). Der deutliche Rückgang des Fair Value des Fremdkapitalanteils in 2008 ist auf die Verwerfungen der Credit Spreads für Unternehmensanleihen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zurück zu führen und spiegelt nach Auffassung der MTU die Bonität der MTU nicht angemessen wider. Die unverändert guten Bonitätseinstufungen durch die Ratingagenturen hält die MTU daher für sachgerecht und angemessen. Zum Rating mit Ausblick durch führende Ratingagenturen wird auf den Konzernlagebericht unter Abschnitt 3. verwiesen.
Warenterminkäufe
Um das Risiko steigender Rohstoffpreise für das benötigte Nickelvolumen zu minimieren, hat die MTU zum 31. Dezember 2008 insgesamt 30 Nickelterminkontrakte mit Kreditinstituten bezogen auf ein Volumen von 1.210 Tonnen Nickel für den Zeitraum 2009 bis Mai 2011 abgeschlossen. Kontrahiert sind durch diese Kontrakte Nickel-Festpreise zwischen 10,9 und 36,5 TUS-Dollar je Tonne. Liegt der Handelspreis von Nickel am jeweiligen Fälligkeitstag über dem vereinbarten Festpreis, so erhält die Gesellschaft von der Kontrahentenbank eine Ausgleichzahlung in Höhe der Differenz; im umgekehrten Fall ist die MTU zur Zahlung an die Bank verpflichtet. Für diese Geschäfte wurde keine bilanzielle Sicherungsbeziehung designiert. Die Fair-Value-Änderungen aus diesen Warenterminkäufen wirkten sich im sonstigen Finanzergebnis in Höhe von -11,7 Mio. € (Vorjahr: -9,7 Mio. €) aus (vergleiche hierzu Abschnitt 14.).
Preis-Sensitivitäten
Wenn das Preisniveau für Nickelterminkontrakte um 10% höher bzw. niedriger gewesen wäre, hätten sich aufgrund dieser Marktpreisannahmen die folgenden hypothetischen Auswirkungen auf den Jahresüberschuss ergeben.
42.3. Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätsrisikosteuerung obliegt dem Treasury-Board. Die Steuerung basiert auf einer Analyse aller zukünftigen Cashflows nach Geschäftsbereichen, Produkt, Währung und Lokation. Der Steuerungsprozess beinhaltet die Überwachung und Limitierung aggregierter Mittelabflüsse und Mittelaufnahmen. Diversifikationseffekte und Kundenkonzentration werden beobachtet. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der MTU sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und, sofern erforderlich, Barmitteln vorgehalten. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte nur mit Kontrahenten mit einem erstklassigen Kredit-Rating abgeschlossen, verbunden mit einer laufenden Bonitätsüberwachung. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen (siehe Abschnitt 23.).
Die Kreditfazilitäten bestehen aus einer revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility; RCF) in Höhe von insgesamt 250,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 24. März 2010, die mit einer Gruppe von Banken abgeschlossen wurden. Aus diesem Kreditrahmen wurden mit drei Banken direkte Kreditvereinbarungen über jeweils 40,0 Mio. € (ancilliary facilities) vereinbart. Die Mittelaufnahme im Rahmen dieser Kreditlinien ist im Allgemeinen zur Finanzierung von Betriebsmitteln vorgesehen und ist unbesichert. Zum 31. Dezember 2008 hat der Konzern im Rahmen dieser bilateralen Bankkredite Mittel in Höhe von 61,2 Mio. € (Vorjahr: 69,6 Mio. €) in Anspruch genommen. Von der verbleibenden Kreditlinie in Höhe von 188,8 Mio. € (Vorjahr: 180,4 Mio. €) gelten zum Bilanzstichtag 16,9 Mio. € (Vorjahr: 16,5 Mio. €) durch Avale als beansprucht. Am 31. Dezember 2008 hat die MTU einschließlich aller Tochtergesellschaften die Kreditauflagen und Verpflichtungen aus allen Finanzierungsverträgen erfüllt. Die damit nur zum Teil ausgenutzten Kreditlinien in Höhe von 171,9 Mio. € (Vorjahr: 163,9 Mio. €) erhöhen den Finanzierungsspielraum und sorgen aufgrund ihrer Struktur für weitere Flexibilität der Finanzierung.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert) wiedergegeben. Die bilanzierte Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt ungeachtet bestehender Sicherheiten das bestehende Ausfallrisiko für den Fall an, dass Kunden, Risk- and Revenue-Sharing-Partner, Konsortien und dergleichen ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, zur Vermeidung von Zahlungsausfällen genutzt werden.
Darüber hinaus ist die MTU auch durch Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen einem Ausfallrisiko ausgesetzt (vergleiche Abschnitt 43.).
43. Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen
43.1. Haftungsverhältnisse aus Risk- and Revenue-Vertragsverhältnissen
In Verbindung mit eingegangenen Risk- and Revenue-Sharing-Vertragsverhältnissen geht die MTU Verpflichtungen im Rahmen der Absatzfinanzierung von Triebwerken für ausgewählte Fluggesellschaften ein. Absatzfinanzierungen werden in der Regel durch Zugriffsrechte des Konsortialführers eines Triebwerksprogramms gesichert. Zusätzlich profitiert die MTU von Sicherungsklauseln des Triebwerk-Konsortialführers, die die unterstellten Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die MTU ist der Auffassung, dass die geschätzten Marktwerte der finanzierten Triebwerke potenzielle Verluste aus den Finanzierungsgeschäften abdecken. Haftungsverhältnisse aus Absatzfinanzierungen im Rahmen bestehender Risk- and Revenue-Vertragsverhältnisse bestehen in Höhe von insgesamt 57,2 Mio. € (Vorjahr: 73,1 Mio. €). Der Bruttowert repräsentiert den Gesamthaftungsbetrag, während der Nettobetrag in Höhe von 55,3 Mio. € (Vorjahr: 71,1 Mio. €) um die dafür bilanzierten Rückstellungen reduziert ist. Die Differenzen zwischen den eingegangenen Finanzierungsverpflichtungen und den Marktwerten der finanzierten Triebwerke wurden in den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) für das Finanzierungsrisiko berücksichtigt (Abschnitt 33.).
43.2. Bürgschaften, Haftungen und sonstige Eventualverbindlichkeiten
Bürgschaften und Haftungen beinhalten Service-Verträge für die Instandhaltungen von Gasturbinen und Haftungsverpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen in Höhe von 19,8 Mio. € (Vorjahr: 17,7 Mio. €) sowie Investitionszuschüsse in Höhe von 20,9 Mio. € (Vorjahr: 20,9 Mio. €). Der Anstieg der Verpflichtungen resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Einbeziehung von Eventualverbindlichkeiten für einen bedingt rückzahlbaren Bundeszuschuss, deren Eintritt jedoch als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird.
Nachstehend folgt die Entwicklung der Eventualverbindlichkeiten zu Vergleichszwecken für das Geschäftsjahr 2007:
Nachstehend folgt die Entwicklung der Eventualverbindlichkeiten zu Vergleichszwecken für das Geschäftsjahr 2006:
43.3. Verpflichtungen in Bezug auf Anteile an Joint Ventures
Es bestehen folgende Verpflichtungen in Bezug auf Anteile an Joint Ventures:
Die Kapitalverpflichtungen und Bürgschaften betreffen gewährte Darlehen und sind in Höhe der Anteile an den Joint Ventures berücksichtigt. Kapitalverpflichtungen gegenüber dem Partnerunternehmen selbst bestehen nicht.
43.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
43.4.1. Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen
Neben Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Büro- und sonstige Einrichtungen.
Die Verträge haben Laufzeiten von einem bis zu achtzehn Jahren und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Kaufoptionen sowie Preisanpassungsklauseln. Im Rahmen der Miet- und Leasingverträge wurden im laufenden Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 21,2 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €) aufwandswirksam erfasst.
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Miet- und Leasingverhältnissen (Operating Leases) setzt sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:
Der Anstieg der künftigen Mindestleasingzahlungen von 35,1 Mio. € zum Stand 31. Dezember 2008 gegenüber 29,6 Mio. € zum Stand 31. Dezember 2007 ist im Wesentlichen auf die Mietverträge der geleasten Triebwerke in der zivilen Triebswerksinstandhaltung zurückzuführen. Gegenüber dem Vorjahr sind 14 Triebwerke abgegangen und 10 Triebwerke neu hinzugekommen, deren Leasingverträge zum Teil deutlich längere Laufzeiten und damit höhere Gesamtverpflichtungen haben. Diese Triebwerke werden den Kunden während der Reparatur der eigenen Triebwerke als Ersatz zur Verfügung gestellt.
Neben dem Triebswerksleasing in der Zivilen Triebwerksinstandhaltung mit einem Volumen von 15,6 Mio. € sind als wesentliche Einzelverpflichtungen die zukünftigen Leasingzahlungen eines Bürogebäudes bei der MTU Aero Engines, München, für das Gebäude im Fliegerhorst Erding im Rahmen des kooperativen Modells und die Miete für Flurförderfahrzeuge von insgesamt 15,1 Mio. € berücksichtigt.
Rechnerisch sind vom Standpunkt 31. Dezember 2008 93 % der Leasing-Verträge nach 5 Jahren ausgelaufen. 7 % der Verträge laufen länger als 5 Jahre, ein geringer Umfang der Leasing-Verträge ist unbefristet.
In den beiden Vorjahresvergleichszeiträumen hatte der Konzern Wertpapiere in Höhe von 2,5 Mio. € zugunsten der Nord/LB Norddeutsche Landesbank, Hannover, verpfändet. Diese Verpfändung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2008 aufgehoben.
43.4.2. Bestellobligo für finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2008 betrugen die finanziellen Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte insgesamt 5,7 Mio. € und die finanziellen Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen insgesamt 41,4 Mio. €. Die finanziellen Verpflichtungen lagen damit im geschäftsüblichen Rahmen.
44. Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die Liquidität des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres verändert haben. Entsprechend IAS 7 (Cashflow Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus der Geschäftstätigkeit und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden (siehe Konzern-Kapitalflussrechnung).
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen die in der Bilanz ausgewiesenen Kassenbestände, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie eine ursprüngliche Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten aufweisen.
Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen direkt ermittelt.
Der Cashflow aus der Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Jahresüberschuss indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen im Zusammenhang mit der betrieblichen Geschäftstätigkeit um Effekte aus Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Die Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen können daher nicht mit den entsprechenden Werten auf der Grundlage der veröffentlichten Konzernbilanz abgestimmt werden.
45. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
Für Beziehungen und Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen sind besondere Angaben zu tätigen. Die verbundenen Unternehmen werden im Anteilsbesitz (Abschnitt 45.1.2.) dargestellt. Als „related Parties“ im Sinne des IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ kommen neben dem Vorstand grundsätzlich der Aufsichtsrat sowie die Anteilseigner in Betracht.
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht aber auch auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen, Joint Ventures sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der MTU Aero Engines Holding AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz von 20 % oder mehr, einem Sitz in der Geschäftsführung oder Aufsichtsrat an bzw. in einer MTU Aero Engines Holding AG Konzerngesellschaft oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.
Die MTU Aero Engines Holding AG ist im Geschäftsjahr 2008 wie in den vorangegangenen Geschäftsjahren von den Angabepflichten des IAS 24 in Bezug auf die Geschäftsbeziehungen zu Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, Joint Ventures, Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats betroffen.
Die MTU unterhält zu verbundenen, nicht konsolidierten Tochtergesellschaften geschäftsübliche Beziehungen. Die Transaktionen mit diesen nahe stehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Geschäftsverkehr. Die Transaktionen der Konzernunternehmen mit Joint Ventures und Beteiligungen sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der jeweils beteiligten Gesellschaften zuzurechnen und wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Darüber hinaus haben Unternehmen des MTU-Konzerns mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Holding AG beziehungsweise mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keine wesentlichen Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.
45.1. Nahe stehende Unternehmen
Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe daher nicht mehr erläutert.
45.1.1. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen
Im Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften untereinander Transaktionen durch. Mit den nicht konsolidierten nahe stehenden Unternehmen ereigneten sich im Geschäftsjahr 2008 und den beiden Vorjahren folgende Geschäfte:
45.1.2. Wesentlicher Anteilsbesitz
Die Aufstellung über den wesentlichen Anteilsbesitz enthält die Kapitalbeteiligungen der MTU an Gesellschaften, das Eigenkapital der Beteiligungen zum 31. Dezember 2008 sowie die erzielten Jahresergebnisse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2008:
45.2. Nahe stehende Personen
Konzernunternehmen haben mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats des Konzerns sowie mit anderen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, keinerlei berichtspflichtige Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.
45.2.1. Vergütungen an Vorstand und Aufsichtsrat
Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurden im Verlauf des Geschäftsjahres die folgenden Vergütungen gezahlt. Individualisierte Angaben zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen werden zusammen mit den Angaben zum Deutschen Corporate Governance Kodex erstattet (siehe Corporate Governance Bericht; Vergütungsbericht).
45.2.2. Mitglieder des Vorstandes
45.2.3. Mitglieder des Aufsichtsrats
Zur individuellen Offenlegung der Aufsichtsratsvergütungen wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.






















