Corporate Governance

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG Anwendung finden, und erläutert Höhe und Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.

Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) beziehungsweise der International Financial Reporting Standards (IFRSs) Bestandteil des Anhangs oder Lageberichts sind. Er ist somit Bestandteil des testierten Konzernabschlusses. Auf eine zusätzliche Darstellung der in diesem Bericht erläuterten Informationen im Anhang oder im Lagebericht wird daher verzichtet.

Vergütung des Vorstands

Die Vorstandsvergütung wird vom Personalausschuss des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Holding AG festgelegt, dem im Geschäftsjahr 2008 der Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Eberhardt, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Josef Hillreiner sowie Harald Flassbeck (bis 30. April 2008), Michael Leppek (ab 30. April 2008) und Jürgen M. Geißinger angehörten.

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zum Gesamterfolg des Unternehmens sowie die Dauer der Vorstandszugehörigkeit berücksichtigt. Die Vergütung ist so bemessen, dass sie am internationalen Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit bietet.

Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; im Geschäftsjahr 2008 setzt sie sich aus den folgenden vier Komponenten zusammen:

(1) einer festen Vergütung, die monatlich ausgezahlt wird,
(2) einem variablen Bonus, der von dem Erreichen bestimmter Geschäftsziele abhängig ist und vertraglich auf 83 % bis 100 % der festen Vergütung begrenzt ist,
(3) einer aktienbasierten Vergütung. Dabei handelt es sich um eine im Geschäftsjahr 2005 für die Geschäftsjahre 2005–2009 festgesetzte Vergütung eines größeren Kreises von Führungskräften im Rahmen des Matching Stock Program (MSP). Hieraus werden sogenannte Phantom Stocks über einen Zeitraum von fünf Jahren in jeweils gleichen Tranchen zugeteilt. Die Zuteilung der Phantom Stocks setzt ein langfristiges eigenes Investment in Aktien des Unternehmens durch die Teilnehmer voraus. Nach Ablauf einer Erdienungsphase (vesting period) von zwei Jahren je Tranche werden, bei Überschreitung von Ausübungshürden, Vergütungen für ausübbare Phantom Stocks gewährt (zur weiteren Erläuterung des MSP, insbesondere zu den Vertragsanpassungen im Geschäftsjahr 2007, wird auf den Konzernanhang unter Abschnitt 30.4. verwiesen),
(4) einer leistungsorientierten Altersversorgungszusage für die Mitglieder des Vorstands. Zu den Einzelheiten der leistungsorientierten Altersversorgung wird auf den Konzernanhang unter Abschnitt 31. verwiesen.

Die Vorstandsverträge enthalten für den Fall ihrer Beendigung keine Leistungszusagen der Gesellschaft. Nur im Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist den Vorstandsmitgliedern eine Zahlung zugesagt worden, die der Grundvergütung für die ursprüngliche Restlaufzeit des Vertrages entspricht. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind diese Zahlungen bei zwei Vorstandsverträgen auf maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt worden.

Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen nicht enthalten.

Vergütungen

Für das Geschäftsjahr 2008 betrug die Barvergütung 5,4 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €). Davon wurden 2,9 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €) erfolgsunabhängig und 2,5 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) als erfolgsabhängige Barvergütung bezahlt. Die Gesamtvergütung lag insgesamt bei 6,3 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €).

Für die einzelnen Mitglieder des Vorstands wurde folgende Vergütung für das Geschäftjahr 2008 festgesetzt (individualisierte Angaben):


Von den Barvergütungen wurden 2008 erfolgsunabhängig und erfolgsbezogen gewährt:


Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands

Der Anwartschaftsbarwert („Defined Benefit Obligation“ – DBO) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber Mitgliedern des Vorstands betrug zum 31. Dezember 2008 insgesamt 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €), die in den Anhangangaben unter Abschnitt 31. enthalten sind. Der geringe Anstieg der Anwartschaftsbarwertverpflichtungen ist auf die Anwendung des höheren, marktüblichen Diskontierungssatzes in Höhe von 5,75 % für 2008 gegenüber dem Vorjahr mit 5,25 % zurückzuführen.

Aktienbasierte Vergütung

Die Stückzahl wie auch die Werte der aktienbasierten Einkommenskomponenten aus dem Matching Stock Program (MSP) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Der Geldwert der Phantom Stocks wurde dabei nach dem Black-Scholes-Preismodell bestimmt. Die bilanzielle Bewertung der dem Vorstand im Rahmen des Matching Stock Program gewährten Phantom Stocks richtet sich nach dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung unter Berücksichtigung der speziellen Ausübungsbedingungen. Änderungen der Vertragsbedingungen, zu denen die Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, sind zu berücksichtigen (zur Erläuterung der Ausübungsbedingungen und der Folgeanpassung aufgrund der Änderung der Vertragsbedingungen im Geschäftsjahr 2007 wird auf den Konzernanhang, Abschnitt 30.4., verwiesen).

Bis zum 31. Dezember 2008 wurden dem Vorstand aus dem Matching Stock Program insgesamt 411.456 Phantom Stocks gewährt. Davon waren zum Ende des Geschäftsjahres 2008 für die restliche Vertragslaufzeit des Matching Stock Program insgesamt 332.808 Phantom Stocks (Vorjahr: 314.592) noch nicht ausübbar. Der durchschnittlich gewichtete Ausübungspreis am 31. Dezember 2008 für die noch nicht ausübbaren Phantom Stocks betrug 34,98 € je Phantom Stock (Vorjahr: 30,17 €). Im Einzelnen ergibt sich die folgende Entwicklung:


Sonstiges

Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.

Gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Vorstände

Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstände haben sich wie folgt entwickelt:


Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG geregelt.

Nach § 12 der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 30.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Vorsitzenden der Ausschüsse (Prüfungs- und Personalausschuss) erhalten jeweils weitere 10.000 €, die übrigen Mitglieder dieser Ausschüsse jeweils zusätzlich 5.000 € feste Vergütung. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.000 € pro Sitzung, jedoch höchstens 3.000 € pro Tag. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden ersetzt.

Die Aufsichtsratsvergütung orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung. Vorsitz, stellvertretender Vorsitz sowie Vorsitz und Mitgliedschaft im Prüfungs- und Personalausschuss werden zusätzlich vergütet.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde folgende Vergütung für das Geschäftjahr 2008 gewährt (individualisierte Angaben):


Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine aktienbasierten Vergütungen.