IV. Sonstige Angaben
39. BEWERTUNG DER ERZIELBAREN BETRÄGE DER GESCHÄFTSSEGMENTE, DIE EINEN FIRMENWERT HABEN
Der Konzern untersucht jährlich, ob eine Wertminderung des Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorliegt. Bei der MTU entsprechen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den beiden Geschäftssegmenten „Ziviles und Militärisches Triebwerksgeschäft (OEM)“ und „Zivile Triebwerksinstandhaltung (MRO)“. Als erzielbarer Betrag wurde der Nutzungswert für die beiden Geschäftssegmente zum 30. Juni 2010 ermittelt. Der erzielbare Betrag wird dem Buchwert des jeweiligen Geschäftssegments gegenübergestellt. Den Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde:
- Ausgangspunkt sind die EBIT-Planungen für die beiden Geschäftssegmente, aus denen die zukünftigen Free Cashflows (Zahlungseingänge sowie -ausgänge ohne Berücksichtigung von Finanzierungsaktivitäten und Steuern) abgeleitet werden.
- Analysen über mögliche Planveränderungen dieser Cashflows, sowohl bezüglich der Höhe als auch des zeitlichen Anfalls.
- Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten vor Steuern (WACC vor Steuern) unter Berücksichtigung von
- risikofreiem Basiszins
- unternehmerischem Risiko (Marktrisikoprämie, multipliziert mit dem auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse ermittelten Betafaktor)
- Wachstumsabschlag in der ewigen Rente
- Fremdkapitalkosten sowie
- Konzernkapitalstruktur
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die getesteten Firmenwerte und die in den jeweiligen Werthaltigkeitstest eingeflossenen Annahmen:
Der WACC wird als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt. Die Eigenkapitalkosten werden zunächst nach Steuern ermittelt. Dazu hat die MTU für 2010 einen risikofreien Zinssatz von 3,3% (Vorjahr: 4,3%), eine Marktrisikoprämie von 5,0% (Vorjahr: 5,0%) und einen Beta-Faktor, abgeleitet aus der Peer-Group, von 1,01 (Vorjahr: 1,03) verwendet. Der Fremdkapitalkostensatz betrug 3,0% (Vorjahr: 3,8%) nach Steuern. Die Steuerquote in der angewandten Vorsteuerbetrachtung wurde mit 32,6% (Vorjahr: 32,6%) angesetzt. Die Relation Eigenkapital zu Fremdkapital verhält sich 78,5% zu 21,5% (Vorjahr: 66,0% zu 34,0%). Der Anstieg der Eigenkapitalquote ergibt sich aus der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Marktkapitalisierung.
Der Detailplanungszeitraum der EBIT- und Cashflow-Projektionen zur Ermittlung des Nutzungswerts der Geschäftssegmente beträgt drei Jahre und umfasst die operative Planung der Jahre 2011 bis 2013. Für den sich anschließenden Zeitraum der ewigen Rente sind nachhaltige Cashflows abzuleiten. Für beide Geschäftssegmente wurden diese auf Basis der Überschüsse vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Detailplanungszeitraums sowie unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Reinvestitionsrate für die immateriellen Vermögenswerte und die Sachanlagen und einer nachhaltigen Steigerung des Working Capital-Bedarfs bestimmt.
Aufgrund dieser Berechnungen liegen der MTU derzeit keine Anhaltspunkte vor, die darauf schließen lassen, dass in diesen beiden Geschäftssegmenten eine Wertminderung des Firmenwerts erforderlich ist.
40. SENSITIVITÄTSANALYSE FÜR FIRMENWERTE
Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, die die Zukunft betreffen. Diese Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert.
Es wurden Sensitivitätsanalysen dahingehend vorgenommen, welche Auswirkungen nachhaltige Verminderungen der geplanten Überschüsse vor Zinsen und Steuern (EBIT) auf die Werthaltigkeit der Firmenwerte in den beiden Geschäftssegmenten haben könnten. Bei diesen Analysen wurden auch Sensitivitäten bezüglich der anzusetzenden gewichteten Kapitalkosten durchgeführt.
Legt man bei den Sensitivitätsanalysen unveränderte Kapitalkosten zugrunde, ergäbe sich selbst bei einer nachhaltigen Verminderung des EBIT von 30?% unter die vom Management erwarteten Planergebnisse im OEM-Segment noch kein Wertminderungsbedarf auf den betreffenden Firmenwert. Im MRO-Segment ergäbe sich bei einer nachhaltigen Verminderung des EBIT von 30% unter die vom Management erwarteten Planergebnisse ein Wertminderungsbedarf auf den betreffenden Firmenwert in Höhe von 18,9 Mio. €.
41. RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATE
GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS
Die MTU unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken durch laufende finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Dazu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Im Wesentlichen werden die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben.
Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risiko-Exposures informiert wird.
41.1. KREDITRISIKEN
Die MTU ist aus ihrem operativen Geschäft und aus Finanzierungsaktivitäten Ausfallrisiken ausgesetzt. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Kooperationsführer im zivilen Serien- und Ersatzteilgeschäft betreiben ein intensives Forderungsmanagement.
In der Zivilen Triebwerksinstandhaltung kontrollieren die Verantwortlichen der MTU offene Forderungen in kurzen Zyklen. Vor Vertragsabschlüssen werden Risiken beurteilt und Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Konzern darüber hinaus einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte daher nur mit Kontrahenten mit einem Kreditrating von Investmentgrade oder besser abgeschlossen. Daher wird das allgemeine Kreditrisiko aus den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten nicht für wesentlich gehalten.
Eine Konzentration von Ausfallrisiken aus Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Schuldnern bzw. Schuldnergruppen ist nicht erkennbar.
Das maximale Ausfallrisiko wird zum einen durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Zum Abschlussstichtag liegen keine wesentlichen das maximale Ausfallrisiko mindernden Vereinbarungen vor. Zum anderen ist die MTU aufgrund eingegangener Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaftsverpflichtungen und der damit verbundenen Haftungsverhältnisse einem Haftungs- und damit einem potenziellen Ausfallrisiko ausgesetzt. Zum Abschlussstichtag bestanden hieraus anteilige Haftungsverhältnisse im Nominalvolumen von insgesamt 71,6 Mio. € (Vorjahr: 62,1 Mio. €). Daneben bestehen weitere Bürgschaften und Haftungen für Konzernunternehmen in Höhe von 55,0 Mio. € (Vorjahr: 82,4 Mio. €).
41.2. MARKTRISIKEN
41.2.1. WECHSELKURSRISIKEN
Mehr als 80% der Umsatzerlöse der MTU werden in US-Dollar erzielt, wobei rund die Hälfte dieses Währungsrisikos durch auf in US-Dollar lautende Kosten natürlich gesichert ist. Die restlichen Kosten fallen hauptsächlich in Euro und in chinesischen Renminbi sowie in geringem Umfang in kanadischen Dollar und polnischen Zloty an. Folglich sind die Gewinne in dem Ausmaß, in dem es die MTU unterlässt, ihr aktuelles und zukünftiges Nettowährungsrisiko durch Finanzinstrumente abzusichern, vom Zeitpunkt des Auftragseingangs bis zur Auslieferung von den Wechselkursschwankungen des US-Dollar gegenüber diesen Währungen abhängig. Die MTU nutzt Sicherungs-Strategien ausschließlich dazu, die Auswirkungen der Volatilität des Dollarkurses auf ihr EBIT zu minimieren.
Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt.
SICHERUNGSSTRATEGIE
Für Bilanzierungszwecke bestimmt die MTU künftige Cashflows als gesicherte Position, um das erwartete Netto-Fremdwährungsrisiko abzusichern. Folglich haben Verschiebungen oder Stornierungen von Geschäftsvorfällen und damit zusammenhängende Zahlungsmitteleingänge keinen Einfluss auf das Sicherungsverhältnis, solange die tatsächlichen Bruttofremdwährungszuflüsse das Sicherungsvolumen übersteigen.
DEVISENTERMINGESCHÄFTE
Zum Jahresende 2010 bestanden Devisenterminverkäufe mit einer Laufzeit bis Dezember 2015 und einem Nominalvolumen von 1.310,0 Mio. US-$ (umgerechnet zum Stichtagskurs: 980,4 Mio. €) zu Terminkursen in Höhe von 981,5 Mio. €. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 insgesamt -5,8 Mio. € (Vorjahr: 21,1 Mio. €). Zum 31. Dezember des Vorjahres waren Zahlungsströme in Höhe von 700,0 Mio. US-$ (umgerechnet zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2009: 485,9 Mio. €) für die Geschäftsjahre 2010 – 2011 gesichert.
Davon werden voraussichtlich in den folgenden Geschäftsjahren fällig:
Effektive Devisentermingeschäfte wurden im Geschäftsjahr per Saldo in Höhe von -25,4 Mio. € (Vorjahr: -3,1 Mio. €) realisiert und in die Umsatzerlöse umgebucht. Ineffektive Marktwerte von Sicherungsgeschäften wurden 2010 per Saldo in Höhe von -2,5 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) im Finanzergebnis ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2010 waren nach Abzug latenter Steuern negative (Vorjahr: positive) beizulegende Zeitwerte aus der Bewertung von Devisentermingeschäften in Höhe von -1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) ergebnisneutral im Eigenkapital abgegrenzt (siehe Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung).
Transaktionen, für die in Vorperioden Sicherungsbilanzierungen gebildet wurden und mit deren Eintritt voraussichtlich nicht mehr gerechnet werden kann, liegen nicht vor.
Als weiteren Bestandteil der Sicherungsstrategie setzt die MTU derivative Finanzinstrumente ein, welche nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind:
DEVISENOPTIONSGESCHÄFTE
Bei diesen Geschäften (Plain Vanilla Optionen) besteht für die MTU die Möglichkeit, ein bestimmtes US-Dollar-Volumen zu vereinbarten Kursen in Euro zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu verkaufen. Das Verlustrisiko aus diesen Transaktionen besteht ausschließlich in den bereits geleisteten Prämienzahlungen.
Neben den Plain Vanilla Optionen hält die MTU auch verkaufte Optionen (Stillhalterpositionen). Sie wurden im Zusammenhang mit Plain Vanilla Optionen abgeschlossen, um die Prämienzahlungen zu reduzieren. Verlustrisiken können entstehen, wenn der Wechselkurs fällt, da die MTU verpflichtet ist, zu einem fest vereinbarten Euro-/US-Dollar-Kurs zu verkaufen.
DEVISENWAPS
US-Dollar-Bestände wurden während des Geschäftsjahres 2010 zum Tageskurs verkauft. Nach einer bestimmten Laufzeit erfolgt der Rückkauf der gleichen Bestände zu einem bereits fix vereinbarten Kurs, der nur geringfügig vom Verkaufskurs abweicht. Dieser Swap ist unter Risikogesichtspunkten für die MTU unwesentlich.
SENSIVITÄTSANALYSE
Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, die zeigen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis nach Ertragstreuern und Eigenkapital haben. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschlussstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist.
Wesentliche Teile der originären Finanzinstrumente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen werden in US-Dollar fakturiert und haben damit aufgrund der Wechselkursparitäten Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern (EAT) und das Eigenkapital. Alle weiteren originären Finanzinstrumente sind bereits in funktionaler Währung denominiert und werden daher nicht mehr in die Wechselkurssensitivitäten einbezogen.
Gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind nicht monetär und demnach mit keinem Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 verbunden.
WECHSELKURS-SENSITIVITÄTEN
Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2010 bzw. dem Vorjahresbilanzstichtag um 10% auf- bzw. abgewertet gewesen wäre, hätten sich aufgrund dieser Wechselkurs-Sensitivitäts-Annahmen die folgenden hypothetischen Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und das Eigenkapital ergeben:
41.2.2. ZINSÄNDERUNGSRISIKEN
Die MTU unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Eurozone und in geringem Umfang in Kanada, China, Polen und in den USA. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in diesen Regionen zu minimieren, managt die MTU das Zinsrisiko für auf Euro, Kanadische Dollar, Chinesische Renminbi, Polnische Zloty und US-Dollar lautende Netto-Finanzverschuldung getrennt.
US-Dollar-Interest-Rate-Swap / US-Dollar-Cap
Ziel der Swapgeschäfte ist die Absicherung gegen Zinsschwankungen. Es handelt sich dabei um reine Finanzgeschäfte, so dass einerseits zwar ein geringes Zinsrisiko, andererseits aber kein zusätzliches Währungsrisiko besteht.
Zum 31. Dezember 2010 bestand ein Cap in Höhe von 10 Mio. € mit Fälligkeit am 5. Juni 2014. Die vereinbarte Zinsobergrenze beträgt 4% und dient der Sicherung von variablen Finanzierungen, die auf Basis des 6-Monats-Euribors zuzüglich Marge verzinst werden.
Sensitivitätsanalyse
Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile, Ergebnis nach Ertragsteuern (EAT) und auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester und marktüblicher Verzinsung wirken sich nur dann auf Ergebnis nach Ertragsteuern und Eigenkapital aus, wenn diese als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind oder beim erstmaligen Ansatz als solche eingestuft werden (designated at Fair Value through Profit or Loss). Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen bilanzierungspflichtigen Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und Eigenkapital. Eventuelle Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, Rückkauf oder Fälligkeit ergeben sich aus der im Anhang angegebenen Differenz zwischen Buchwerten und Fair Values der Finanzverbindlichkeiten.
Marktzinssatzänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow-Hedge zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Demzufolge haben Finanzinstrumente, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IAS 39 eingebunden sind, Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis (Fair Value-Anpassung der derivativen Marktwerte). Diese Auswirkungen werden bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Zins-Sensitivitäten
Im Geschäftsjahr 2010 waren durchschnittlich 80% (2009: 66%) der auf Euro lautenden Finanzverbindlichkeiten festverzinslich. Der durchschnittliche Wert ist repräsentativ für das Gesamtjahr.
Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2010 um 100 Basispunkte höher bzw. niedriger gewesen wäre, hätten sich aufgrund dieser Sensitivitätsannahmen die folgenden hypothetischen Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern ergeben:
41.2.3. PREISRISIKEN
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise und die Fair Values von Finanzinstrumenten auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und das Eigenkapital auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere der Börsenkurs der MTU-Aktie bezüglich des Erreichens der Wandlungshürde aus der Wandelschuldverschreibung sowie Warenterminkäufe für Nickellegierungen in Frage.
Wandelschuldverschreibung
Über die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung besteht der Aufwand aus der Aufzinsung dieses so ermittelten Barwertes mit dem angewandten Marktzinssatz. Aufgrund der Veränderung der Zinsstrukturkurve kann sich aus der festverzinslichen Wandelschuldverschreibung ein Festzinsrisiko ergeben, das letztlich ein marktbezogenes Fair-Value-Risiko darstellt und aus dem sich somit Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem Fair Value des Fremdkapitalanteils der Wandelschuldverschreibung zum Bilanzstichtag ergeben können.
Die sich im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung, Rückkauf oder Fälligkeit ergebenden eventuellen Auswirkungen auf das Finanzergebnis belaufen sich aus der im Anhang angegebenen Differenz zwischen dem Buchwert in Höhe von 152,4 Mio. € (Vorjahr: 148,9 Mio. €) und Fair Value in Höhe von 155,5 Mio. € (Vorjahr: 138,7 Mio. €). Die Erhöhung des Fair Values des Fremdkapitalanteils in 2010 gegenüber dem Vorjahr ist auf den deutlich gestiegenen Kurs der MTU-Aktie sowie den Rückgang der Credit Spreads für Unternehmensanleihen in Folge des Nachlassens der Finanzmarktkrise zurückzuführen.
Warenterminkäufe
Um das Risiko steigender Rohstoffpreise für das benötigte Nickelvolumen zu minimieren, hat die MTU zum 31. Dezember 2010 Nickelterminkontrakte mit Kreditinstituten mit einem Volumen von 490 Tonnen Nickel für den Zeitraum 2011 und 2012 abgeschlossen. Kontrahiert sind durch diese Kontrakte Nickel-Festpreise zwischen 10,9 und 21,6 T US-$ je Tonne. Liegt der Handelspreis von Nickel am jeweiligen Fälligkeitstag über dem vereinbarten Festpreis, erhält die Gesellschaft von der Kontrahentenbank eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz; im umgekehrten Fall ist die MTU zur Zahlung an die Bank verpflichtet. Für diese Geschäfte wurde keine bilanzielle Sicherungsbeziehung nach IAS 39 hergestellt. Die Fair-Value-Änderungen aus diesen Warenterminkäufen wirkten sich im sonstigen Finanzergebnis in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) aus (vergleiche Abschnitt 14. (Sonstiges Finanzergebnis)).
Wenn das Preisniveau für Nickelterminkontrakte um 10% höher bzw. niedriger gewesen wäre, wären die Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern um 0,7 Mio. € höher bzw. niedriger gewesen (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
41.3. LIQUIDITÄTSRISIKEN
Die Liquiditätsrisikosteuerung obliegt dem Treasury-Board. Die Steuerung basiert auf einer Analyse aller zukünftigen Cashflows. Der Steuerungsprozess beinhaltet die Überwachung und Limitierung aggregierter Mittelabflüsse und Mittelaufnahmen. Diversifikationseffekte und Kundenkonzentration werden beobachtet. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der MTU sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte nur mit Kontrahenten mit einem erstklassigen Kreditrating abgeschlossen. Im operativen Geschäft werden die Außenstände fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen (siehe Abschnitt 23. (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen)).
Die Kreditfazilitäten bestehen aus einer revolvierenden Kreditlinie (Revolving Credit Facility; RCF) in Höhe von insgesamt 100,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 1. Dezember 2015, die mit zwei Banken abgeschlossen wurden. Die Mittelaufnahme im Rahmen dieser Kreditlinien ist im Allgemeinen zur Finanzierung von Betriebsmitteln vorgesehen und ist unbesichert. Zum 31. Dezember 2010 hat der Konzern im Rahmen dieser Kreditlinie keine Mittel in Anspruch genommen, doch gelten von der Kreditlinie in Höhe von 100,0 Mio. € zum Bilanzstichtag 29,0 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €) durch Avale als beansprucht. Die damit nur zum Teil ausgenutzten Kreditlinien in Höhe von 71,0 Mio. € (Vorjahr: 72,3 Mio. €) erhöhen den Finanzierungsspielraum und sorgen aufgrund ihrer Struktur für weitere Flexibilität der Finanzierung. Am 31. Dezember 2010 hat die MTU einschließlich aller Tochtergesellschaften die Kreditauflagen und Verpflichtungen aus allen Finanzierungsverträgen erfüllt.
Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Die bilanzierte Höhe der finanziellen Vermögenswerte gibt ungeachtet bestehender Sicherheiten das bestehende Ausfallrisiko für den Fall an, dass Kunden ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Zur Minimierung des Ausfallrisikos werden Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte / Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt.
Darüber hinaus ist die MTU auch durch Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen einem Ausfallrisiko ausgesetzt (vergleiche Abschnitt 42. (Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen)).
42. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
In 2010 wurden für Eventualverbindlichkeiten keine Rückstellungen gebildet, weil das Risiko der Inanspruchnahme als wenig wahrscheinlich eingeschätzt wird.
In Verbindung mit eingegangenen Risk- and Revenue-Sharing-Vertragsverhältnissen geht die MTU Verpflichtungen im Rahmen der Absatzfinanzierung von Triebwerken für ausgewählte Fluggesellschaften ein. Absatzfinanzierungen werden in der Regel durch Zugriffsrechte des Konsortialführers eines Triebwerksprogramms gesichert. Zusätzlich profitiert die MTU von Sicherungsklauseln des Triebwerks-Konsortialführers, die die unterstellten Risiken und rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Die MTU ist der Auffassung, dass die geschätzten Marktwerte der finanzierten Triebwerke potenzielle Verluste aus den Finanzierungsgeschäften abdecken.
Bürgschaften und Haftungen beinhalten im Wesentlichen Serviceverträge für die Instandhaltung von Gasturbinen und Haftungsverpflichtungen aus Instandhaltungsverträgen in Höhe von 16,9 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €) sowie Investitionszuschüsse in Höhe von 28,9 Mio. € (Vorjahr: 20,6 Mio. €).
Der Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) ist Anfang des Geschäftsjahres 2010 in den jeweiligen deutschen Tarifgebieten in Kraft getreten. Ergänzend dazu haben die deutschen Konzerngesellschaften der MTU im März 2010 eine den Tarifvertrag ablösende Betriebsvereinbarung getroffen, die bis 31. Dezember 2016 befristet ist. Für jede der deutschen Konzerngesellschaften wurden Obergrenzen vereinbart für die maximale Anzahl an Tarif-Mitarbeitern, die Ansprüche auf einen Altersteilzeitvertrag geltend machen können. Der Ausführungsbeginn dieser Verträge verteilt sich bis 2016. Zum Zeitpunkt der Freigabe des Konzernabschlusses durch den Vorstand waren die Obergrenzen noch nicht vollständig erreicht. Es ist möglich, derzeit aber nicht wahrscheinlich, dass weitere Vertragsabschlüsse mit einem Maximalvolumen von rund 1,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) über die zurückgestellten Beträge hinaus zum Tragen kommen.
Die Verpflichtungen in Bezug auf Anteile an Joint Ventures betreffen gewährte Darlehen, die in Höhe der Anteile an den Joint Ventures berücksichtigt sind, und betrugen 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €). Kapitalverpflichtungen gegenüber dem Partnerunternehmen selbst bestehen nicht.
42.1. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
42.1.1. VERPFLICHTUNGEN AUS OPERATIVEN LEASINGVERHÄLTNISSEN
Neben Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, insbesondere aus Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Büro- und sonstige Einrichtungen.
Die Verträge aus Miet- und Leasingverträgen für Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, Büro- und sonstige Einrichtungen haben Laufzeiten von einem bis zu achtzehn Jahren und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Kaufoptionen sowie Preisanpassungsklauseln. Im Rahmen der Miet- und Leasingverträge wurden im Geschäftsjahr 2010 Zahlungen in Höhe von 18,2 Mio. € (Vorjahr: 17,5 Mio. €) aufwandswirksam erfasst.
Die Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasing-verhältnissen setzt sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammen:
Der Rückgang der künftigen Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2010 auf 30,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahresvergleichswert in Höhe von 37,3 Mio. € ist im Wesentlichen auf Mietverträge geleaster Triebwerke in der Zivilen Triebwerksinstandhaltung zurückzuführen. Gegenüber dem Geschäftsjahr 2009 sind zehn Triebwerke durch Zeitablauf an den Leasinggeber zurückgegeben worden. Da nur ein Triebwerk neu geleast wurde, ging die Gesamtverpflichtung auf nunmehr 15 Triebwerke (Vorjahr: 24 Triebwerke) zurück. Diese Triebwerke werden den Kunden während der Reparatur der eigenen Triebwerke als Ersatz zur Verfügung gestellt.
Neben dem Triebwerksleasing in der Zivilen Triebwerksinstandhaltung mit einem Volumen von 9,5 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €) sind als wesentliche Einzelverpflichtungen die zukünftigen Leasingzahlungen eines Bürogebäudes bei der MTU Aero Engines GmbH, München, für das Gebäude im Fliegerhorst Erding im Rahmen der Kooperation mit der Luftwaffe und die Miete für Flurförderfahr-zeuge von insgesamt 13,5 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €) berücksichtigt.
Rechnerisch sind vom Standpunkt 31. Dezember 2010 91% der Leasingverträge nach fünf Jahren ausgelaufen. 9% der Verträge laufen länger als fünf Jahre, ein geringer Umfang der Leasingverträge ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
42.1.2. VERPFLICHTUNGEN AUS KÜNFTIGEN MINDESTZAHLUNGEN AUS UNTERMIETVERHÄLTNISSEN
42.1.3. BESTELLOBLIGO FÜR FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Zum 31. Dezember 2010 betrugen die finanziellen Verpflichtungen für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und die finanziellen Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen 29,9 Mio. € (Vorjahr: 30,0 Mio. €). Die finanziellen Verpflichtungen lagen damit im geschäftsüblichen Rahmen.
43. BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
43.1. NAHE STEHENDE UNTERNEHMEN
Die MTU unterhält zu verbundenen, nicht konsolidierten Tochtergesellschaften geschäftsübliche Beziehungen. Die Transaktionen der Konzernunternehmen mit Joint Ventures und Beteiligungen sind ausnahmslos der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der beteiligten Gesellschaften zuzurechnen und zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
Geschäftsvorfälle zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und in dieser Anhangangabe daher nicht mehr erläutert.
43.1.1. GESCHÄFTE MIT NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN
Im Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften untereinander Transaktionen durch. Mit den nicht konsolidierten nahe stehenden Unternehmen gab es im Geschäftsjahr 2010 und im Vorjahr folgende Geschäfte:
43.1.2. WESENTLICHER ANTEILSBESITZ
Die Aufstellung über den wesentlichen Anteilsbesitz enthält die Kapitalbeteiligungen der MTU an Gesellschaften, das Eigenkapital der Beteiligungen zum 31. Dezember 2010 sowie die erzielten Jahresergebnisse der Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2010:
43.2. NAHE STEHENDE PERSONEN
Konzernunternehmen haben mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats des Konzerns sowie mit anderen Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen bzw. mit Gesellschaften, in deren Geschäftsführungs- oder Aufsichtsgremien diese Personen vertreten sind, außer den unter Abschnitt 43.2.4. (Sonstige Geschäftsbeziehungen) genannten Geschäften keine weiteren berichtspflichtigen Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises. Zum Erwerb von Aktien und Aktienoptionen durch Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats wird auf Abschnitt 43.2.4. (Sonstige Geschäftsbeziehungen) verwiesen.
43.2.1. MITGLIEDER DES VORSTANDS
Der Vorstand der MTU setzte sich zum 31. Dezember 2010 wie folgt zusammen:
43.2.2. VERGÜTUNGEN AN DEN VORSTAND
Der Aufsichtsrat beschließt für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden das Vergütungssystem, einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, und überprüft es regelmäßig. Die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 5. August 2009 neu implementierten gesetzlichen und regulatorischen Regelungen hat der Aufsichtsrat 2009 bzw. 2010 zum Anlass genommen, sich erneut mit der Vergütungsstruktur zu befassen und diese unter Berücksichtigung und Einbeziehung der nachfolgenden Aspekte für die Zukunft entsprechend der Intention des Gesetzgebers im VorstAG neu zu gestalten. Bei der Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war ein unabhängiger externer Vergütungsberater eingebunden.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2010 für ihre Vorstandstätigkeit eine Gesamtvergütung von insgesamt 8,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €).
Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt:
Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Der Aufsichtsrat legt die Gesamtvergütung (sog. Zieldirektvergütung) und ihre Zusammensetzung für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden fest. Von der Zieldirektvergütung sind 40% erfolgsunabhängig und 60% erfolgsbezogen gestaltet. Von den erfolgsbezogenen Komponenten ist rund die Hälfte an die Entwicklung des Aktienkurses der MTU Aero Engines Holding AG gekoppelt. Im Einzelnen enthält die Zieldirektvergütung die folgenden Komponenten:
- Erfolgsunabhängige Komponenten
Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus dem Grundgehalt sowie sonstigen Leistungen, die in regelmäßigen Abständen überprüft und monatlich ausbezahlt werden. Die sonstigen Leistungen umfassen steuerpflichtige Aufwandserstattungen und den geldwerten Vorteil von Sachbezügen wie Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung, Versicherungsprämien, inklusive der gegebenenfalls hierauf übernommenen Steuern.
- Erfolgsbezogene Komponenten
Die erfolgsbezogenen Komponenten bestehen aus einer Jahreserfolgsvergütung (JEV), einem Long Term Incentive Performance Share Plan (PSP) sowie dem Matching Stock Program (MSP), die ganz oder teilweise aufgeschoben vergütet werden. Im Anschluss an den PSP-Bemessungszeitraum besteht für die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, im Rahmen des Share Matching Plan (SMP) die Auszahlung aus dem Performance Share Plan (PSP) in eigene Aktien umzuwandeln.
- Regelungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Im Geschäftsjahr 2010 wurden ergänzend zur allgemeinen Anpassung der Vorstandsverträgean die Erfordernisse des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Regelungen zur Beendigung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder neu gefasst. Davon betroffen sind sowohl die Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, als auch die Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit.
Den Mitgliedern des Vorstands wird ein Defined Benefit Plan mit beitragsorientierter Leistungs-zusage gewährt, die in ihrer Struktur den Versorgungszusagen für Organmitglieder vergleichbarer Konzerne entspricht. Die betriebliche Altersversorgung für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 umgestellt. Die daraus resultierenden Veränderungen führen zu einer Erhöhung der bislang erdienten Ansprüche sowie der Rückstellung und der Defined Benefit Obligation.
Zu detaillierten Erläuterungen des ab dem Geschäftsjahr 2010 neu eingeführten Vergütungssystems sowie zu den Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung für den Vorstand der MTU wird auf den Vergütungsbericht im Kapitel „Corporate Governance“ verwiesen.
Aktienbasierte Vergütungen
Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente beziehen sich auf den jeweils beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der Phantom Stocks im Rahmen des Matching Stock Program (MSP) und zum Zusagezeitpunkt der Performance Shares des Share Matching Plan (SMP). Zu weiteren Erläuterungen zur aktienbasierten Vergütung im Rahmen des MSP sowie des SMP inklusive der Ermittlung und Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Phantom Stocks und der Performance Shares wird auf Abschnitt 29.4. (Kapitalrücklage) sowie auf den Vergütungsbericht im Kapitel „Corporate Governance“ verwiesen.
Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.
Zum 31. Dezember 2010 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
43.2.3. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden neben der Vergütung für das Aufsichtsratsmandat bei der MTU Aero Engines Holding AG, München, wie im Vorjahr keine weiteren Vergütungen für Aufsichtsratsmandate gewährt. Die Vergütungen betragen 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2010 sind Aufsichtsratsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.
Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details zu den Bezügen der Aufsichtsratsmitglieder wird auf den Vergütungsbericht im Kapitel „Corporate Governance“ verwiesen.
43.2.4. SONSTIGE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010 wie auch im Vorjahr erworbene bzw. verkaufte Aktien und Aktienoptionen der MTU wurden zu marktüblichen Bedingungen gekauft. Die Veröffentlichung der Transaktionen erfolgte sowohl im Unternehmensregister als auch auf der Website der MTU unter www.mtu.de/Investor Relations/Corporate Governance/Directors’ Dealings.














