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Directors' Dealings

Das Wertpapierhandelsgesetz (§ 15a WpHG) verlangt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie weiteren Führungspersonen, die befugt sind, wesentliche unternehmerische Entscheidungen des Emittenten zu treffen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, dass sie Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von fünf Werktagen an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in engerer Beziehung stehen. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Mitteilungen über meldepflichtige Geschäfte unverzüglich zu veröffentlichen.

Die Mitteilungspflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Person insgesamt einen Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin:

www.bafin.de

Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG

Jahr 2012

Datum Name Anzahl Aktien DGAP-Mitteilung
27.07.2012 Thomas Dautl 1.000 (Verkauf) PDF
06.07.2012 Dr. Rainer Martens 1.925 (Kauf) PDF
11.06.2012 Thomas Dautl 300 (Kauf) PDF
04.05.2012 Dr. Stefan Weingartner 2.502 (Verkauf) PDF
 

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