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Sie möchten mögliche Verstöße melden?

Sicher und vertraulich

Wir tolerieren kein regel- oder rechtswidriges Verhalten. Auf Hinweise reagieren wir unverzüglich und untersuchen diese gründlich. Festgestellte Verstöße ahnden wir konsequent. Sollte sich herausstellen, dass bloß ein Missverständnis vorlag, können diese Hinweise dennoch hilfreich sein, um unsere Arbeitsprozesse und -beziehungen zu verbessern.

Integrität beginnt, wenn man aus eigener Überzeugung das Richtige tut – und zwar besonders dann, wenn Andere dies nicht tun. Also haben Sie den Mut, uns zu kontaktieren! Wir haben bei der MTU Meldewege für unrechtmäßiges Verhalten eingerichtet, über die nicht nur die Mitarbeiter:innen, sondern auch Externe auffällige Sachverhalte melden oder auf Missstände aufmerksam machen können.  

Selbstverständlich haben Hinweisgeber:innen, die in guter Absicht handeln, keine Sanktionen oder Benachteiligungen durch das Unternehmen zu befürchten, auch wenn die Meldung sich später als unzutreffend erweist. Wir danken Ihnen für Ihre Hinweise und das damit verbundene Interesse, unser Unternehmen zu schützen und mögliche Missstände abzubauen.

Die Identität der Hinweisgeber:innen sowie eingehende Informationen behandeln wir vertraulich. Eingehende Meldungen werden nicht zurückverfolgt und die Meldenden werden nicht automatisch registriert.

Meldewege

Wege, uns Ihre Meldung zukommen zu lassen

iTrust

Als zentrales Element für Meldungen von möglichen Rechtsverstößen oder möglichem Fehlverhalten haben wir ein internetbasiertes Hinweisgebersystem („iTrust“) etabliert, das allen unseren eigenen Beschäftigten, aber auch den Beschäftigten unserer Lieferanten und Geschäftspartnern und sonstigen Dritten jederzeit zur Verfügung steht, um – auf Wunsch auch anonym – vertrauliche Hinweise auf mögliche Regelverletzungen zu geben. In dieser Hinsicht ermutigen wir Hinweisgeber:innen ausdrücklich, die von iTrust vorgesehene Möglichkeit zur Einrichtung eines elektronischen Postfaches zu nutzen, mittels dessen mit dem Compliance Officer kommuniziert werden kann.

iTrust

 

Ombudsperson

Im Falle eines Verdachts auf mögliches Fehlverhalten der MTU oder von MTU-Beschäftigten können Sie – auf Wunsch auch anonym – die Ombudsperson kontaktieren.

Kontakt: ombudsmann@mtu.de

Direkte Kommunikation

Selbstverständlich stehen direkte Kommunikationskanäle zur Meldung von Regelverstößen an das Compliance Office, Führungskräften, Ansprechpartnern aus der Personalabteilung oder der Arbeitnehmervertretung zur Verfügung.

Kontakt Compliance Office: compliance@mtu.de

Standortbezogene Meldestellen

Ergänzend sind standortspezifische Meldestellen eingerichtet. So sind nach gesetzlichen Vorschriften wie dem AGG in Deutschland für Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung entsprechend geschulte Ansprechpartner:innen am jeweiligen Standort benannt. Für Fälle von sexueller Belästigung von Mitarbeiter:innen können sich diese an eine Kontaktperson des gleichen Geschlechtes wenden.

Bei der MTU Maintenance Canada können Beschäftigte in Fällen von Diskriminierung eine formelle Beschwerde an die Personalleitung richten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich über eine formelle Beschwerde extern an das BC Human Rights Tribunal zu wenden.

Bei der MTU Aero Engines Polska nimmt eine von den Mitarbeiter:innen gewählte Vertrauensperson diese Aufgabe wahr.

Wie läuft das Verfahren ab?

Step 1: Zuständigkeit

Der MTU Compliance Officer ist grundsätzlich für die Bearbeitung der über iTrust eingehenden oder über sonstige Kanäle gemeldeten Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten zuständig.

 

Step 2: Eingang der Meldung & Bestätigung

Nach Eingang eines Hinweises wird den Hinweisgebern der Erhalt bestätigt. Gegebenenfalls werden zusätzliche, notwendige und relevante Informationen und Dokumente bei den Hinweisgebern erfragt.

Die Identität der Hinweisgeber:innen und der Inhalt der Meldung werden stets vertraulich behandelt. Eine Weitergabe von Daten an andere Stellen innerhalb oder außerhalb der MTU erfolgt nur, sofern und soweit dies zur Untersuchung und Aufklärung zur Meldung oder zur Ableitung von Folgemaßnahmen erforderlich ist.

Step 3: Risikobasierte Erstbeurteilung

Anschließend wird eine risikobasierte Erstbeurteilung des möglichen Regelverstoßes vorgenommen.

Step 4: Untersuchung & Aufklärung

In Abhängigkeit von der Art und Schwere des Vorwurfs werden angemessene Maßnahmen durch das Compliance Office initiiert bzw. koordiniert. Dies umfasst zunächst die Sachverhaltsaufklärung als in weiterer Folge auch die Abstimmung erforderlicher und geeigneter, angemessener Abhilfemaßnahmen. Im Bedarfsfall werden weitere Abteilungen (wie z.B. die Datenschutzbeauftragten, die Interne Revision, die Unternehmenssicherheit) vertraulich eingebunden oder die Meldung an geeignete Stellen (z.B. Ermittlungsbehörden, Ansprechstellen bei dem Lieferanten) weitergegeben.

Der Compliance Officer hat umfassende Informations-, Einsichts- und Auskunftsrechte und koordiniert die Untersuchung vertraulich und neutral. Bis zum Nachweis eines Verstoßes gilt die Unschuldsvermutung. Belastende wie entlastende Tatsachen werden gleichermaßen in die Untersuchung einbezogen.

Step 5: Konsequenzen aus dem Untersuchungsergebnis

Nach Abschluss der Untersuchung werden bei begründeten Hinweisen erforderliche, geeignete und angemessene Folgemaßnahmen definiert.

Unrechtmäßiges Verhalten von Mitarbeiter:innen der MTU kann je nach Schwere des Verstoßes arbeitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Kündigung, Rückgabe-, Rückzahlungs- und/oder Schadensersatzforderungen) zur Folge haben. Maßnahmen gegenüber Lieferanten oder Geschäftspartnern richten sich nach dem jeweils anwendbaren Recht und den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen.

Bei festgestellten Straftaten behält die MTU sich vor, Strafanzeige zu erstatten.

Step 6: Rückmeldung an die Hinweisgeber

Die Hinweisgeber werden über den Abschluss der Untersuchung informiert. Personenbezogene Daten werden nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Welche Meldungen helfen der MTU?

Korruption/ Bestechung & Bestechlichkeit

Korruption ist der Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats (Machtstellung), das typischerweise der Erlangung eines unzulässigen persönlichen Vorteils - zum Nachteil der Allgemeinheit oder eines Unternehmen - dient.

Eine Form der Korruption ist Bestechung.

Unter Bestechung fällt die unzulässige Nutzung von Zuwendungen wie Geschenken, Unterhaltung und Bewirtung als Gegenleistung für unzulässige Vorteile. Korruption kann in aktiver Form (z. B. Fordern, Anbieten und Versprechen eines unzulässigen Vorteils) oder in passiver Form (z. B. unzulässige Vorteilsannahme) erfolgen.

Beispiele:

  • Entgegennehmen eines Geschenks von einem Zulieferer als Gegenleistung für bevorzugte Behandlung beim Vergabeverfahren
  • Vornahme unzulässiger Zahlungen an Regierungsbeamte (entweder direkt oder durch einen Dritten), um von diesen einen Vorteil zu erhalten oder bevorzugt behandelt zu werden

Diebstahl

Diebstahl meint die unbefugte Wegnahme oder sonstige Aneignung von fremdem Eigentum (Sachgegenstände oder Geld), um diese selbst zu nutzen oder einem anderem zukommen zu lassen.

Beispiele:

  • Entwendung von Waren aus dem Lager
  • Entwendung von Werkzeug oder Büromaterial

Kapitalmarktdelikte/ Insidergeschäfte

Durch falsche oder irreführende Angaben hinsichtlich des Angebots oder der Nachfrage eines Finanzinstruments wird versucht, die Preisfindung auf Märkten zu beeinflussen. Es entsteht ein Preisniveau, welches bei einem unbeeinflussten Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nicht zustande gekommen wäre.

Als Insidergeschäfte bezeichnet man Vorgänge, bei denen eine Person (Insider) nicht öffentlich bekannte Informationen (Insiderinformation) hat, die sie für Börsengeschäfte nutzt. Dazu zählen Informationen über eine bevorstehende Übernahme, Liquiditätsschwierigkeiten, die Erteilung eines Großauftrages, Kauf oder Verkauf von größeren Aktienpaketen oder noch nicht veröffentlichte Researchstudien von börsennotierten Unternehmen.

Beispiele:

  • Massenhafter Versand von E-Mails mit Werbung für eine Aktie, um deren Kurs in die Höhe zu treiben
  • Eine nicht öffentlich bekannte Information wird zum Kauf oder Verkauf von Aktien des Unternehmens benutzt; unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen an Dritte

Verstöße gegen das Kartellrecht/ Wettbewerbsrecht

Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen Rechtsvorschriften, deren Ziel die Sicherstellung und Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem Markt ist, indem der Handel vor missbräuchlichen Praktiken wie wettbewerbswidrigen Absprachen zwischen Konkurrenten und die Monopolbildung geschützt wird.

Beispiele:

  • Unzulässige Besprechung und Austausch wettbewerbsrelevanter Informationen zwischen der MTU und einem Wettbewerber

Menschenrechtsverletzungen/ Mobbing/ Belästigung

Menschenrechte sind die subjektiven Rechte, die sich aus der Würde des Menschen herleiten und begründen lassen und jedem Menschen kraft seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Werden Menschen z.B. wegen ihrer Religion, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, der politischen Gesinnung oder sexueller Neigung verfolgt, bedroht oder diskriminiert, oder die Umwelt einer lokalen Bevölkerung zerstört, so spricht man von Menschenrechtsverletzungen. Zu diesem Themenkomplex gehört für uns auch die Verletzung von umweltbezogenen, gesetzlichen Sorgfaltspflichten, die sich negativ auf die Menschenrechte auswirken können.

Unternehmensintern fallen darunter auch ungebetene und ungewünschte verbale oder körperliche Annäherung sowie Schikane, Verletzungen oder Ähnliches, mit der Absicht, Mitarbeiter:innen aus dem Unternehmen zu vertreiben oder zu quälen.

Beispiele:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Sexuelle Belästigung
  • Anzügliche Kommentare
  • Erniedrigungen
  • Ausgrenzung

Interessenskonflikte

Bei einem Interessenskonflikt liegen üblicherweise mehrere, verschiedene Interessen einer Person vor, die zueinander in Widerspruch stehen oder ein Interesse oder mehrere Interessen könnten möglicherweise die Motivation oder die Entscheidungsfindung dieser Person korrumpieren. Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Mitarbeiter ein persönliches, insbesondere wirtschaftliches oder privates Interesse hat, das möglicherweise die beruflichen Pflichten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters beeinflussen oder beeinträchtigen kann.

Beispiel:

  • Ein externes Unternehmen, mit dem ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der MTU in Beziehung steht (durch Aktienbesitz oder auf sonstige Weise), wird bei der Auftragsvergabe bevorzugt.

Betrug und Verstöße im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung

Betrug bezeichnet unrechtmäßige oder strafrechtlich relevante Handlungen, mit denen andere getäuscht werden sollen, um einen unrechtmäßigen persönlichen oder finanziellen Vorteil zu erhalten. Unter Betrug fällt die vorsätzliche Verfälschung von Tatsachen gegenüber anderen, um diese dazu zu bewegen, der betrügerisch handelnden Person Vorteile zu gewähren.

Verstöße im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung umfassen sämtliche Aktivitäten, durch die allgemein akzeptierte Rechnungslegungsgrundsätze und somit auch Standards oder Praktiken der Finanzberichterstattung für Unternehmen verletzt werden. Zu den Verstößen im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung kann etwa die nicht ordnungsgemäße Berichterstattung oder Verbuchung von Posten gehören, die zu einer Falschdarstellung in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Unternehmens führt.

Beispiel:

  • Falschdarstellung der Einzelheiten einer Transaktion im Finanzsystem und im Berichterstattungsverfahren der MTU.

Verstöße gegen Vorgaben der Außenwirtschaft (Exportkontrolle oder Zoll)

Unter diese Kategorie fallen wesentliche Verletzungen gegen gesetzliche Vorgaben nach nationalem, EU- oder US-(Re-)Exportkontrollrecht, Zollrecht sowie behördlicher Vorgaben oder Verstöße gegen das MTU-Regelwerk sowie bewusste Umgehung der Fachabteilung Außenwirtschaft.

Beispiele:

  • Umgehungsgeschäfte oder ungenehmigte Handels- und Vermittlungsgeschäfte,
  • vorsätzliche Angabe unzutreffender Warenwerte, zolltariflicher Einreihungen oder Warenbeschreibungen.

Andere wesentliche Verletzungen von Richtlinien oder Gesetzen

Unter diese Kategorie fallen sonstige wesentliche Verletzungen von MTU-Richtlinien oder Gesetzen. Dazu gehören Straftaten, Verstöße und Vertragsbrüche, durch die die MTU Gefahr läuft, einen schwerwiegenden finanziellen Verlust oder eine schwere Rufschädigung zu erleiden.

Darunter fallen beispielsweise wesentliche Verstöße gegen folgende Gesetze:

  • Datenschutzgesetz
  • Spionage
  • Sabotage
  • Angelegenheiten der Produktkonformität

Daneben können Verstöße gegen Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – wie beispielsweise Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz – eine Straftat und im Hinblick auf MTU einen schwerwiegenden Verstoß darstellen. Auch ein Verstoß gegen Umweltschutzgesetze und -verordnungen kann eine ernste Bedrohung für die MTU sein. Dazu gehören etwa Umweltverschmutzung oder ein unsachgemäßer Umgang mit Giftmüll.

Wie iTrust funktioniert

Mehr erfahren über iTrust

Dieser Film unterliegt dem Urheberrecht zum Schutz geistigen Eigentums. Er darf weder für Handels- noch Privatzwecke oder zur Weitergabe kopiert und verändert werden. Die Einbindung auf anderen Webseiten muss vom Urheber autorisiert werden. Alle Rechte liegen bei der Business Keeper AG.

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