Im Zusammenhang mit der erfolgreichen Platzierung der neuen nicht nachrangingen, nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“), die in neue und/oder bestehende, nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien des Unternehmens (die „Stammaktien“) wandelbar sind, gibt die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) folgendes bekannt:
Die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft“) gibt die erfolgreiche Platzierung neuer, nicht nachranginger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Juli 2033 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 600 Millionen bekannt, aufgeteilt in 6.000 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils EUR 100.000 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen“). Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind wandelbar in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien“). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika, Kanada oder anderen rechtsordnungen, in denen die Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung rechtswidrig wäre.
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