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Börsennotierte Unternehmen sind nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) dazu verpflichtet, Informationen unverzüglich zu veröffentlichen, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Unsere laufenden Ad-hoc-Meldungen veröffentlichen wir über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).

2026

DatumAd-hoc MitteilungPDF-Datei
08.01.2026

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, 2027 fällige Wandelschuldverschreibungen zum Kauf anzubieten (ISIN DE000A2YPE76)

 

(Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Südafrika, Kanada oder anderen Rechtsordnungen, in denen die Verbreitung, Veröffentlichung ODER VERTEILUNG rechtswidrig WÄRE.

Diese Mitteilung dient Ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, noch ist sie als solches zu verstehen.)

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