Directors' Dealings
Die Marktmissbrauchsverordnung (Art. 19 Abs. 1 MAR) verlangt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie weiteren Führungspersonen, die befugt sind, wesentliche unternehmerische Entscheidungen des Emittenten zu treffen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, dass sie Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Werktagen an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in engerer Beziehung stehen. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Mitteilungen über meldepflichtige Geschäfte unverzüglich zu veröffentlichen.
Die Mitteilungspflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Person insgesamt einen Betrag von 20.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin: www.bafin.de
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Abs. 1 MAR:
2025
| Datum | Name | DGAP-Mitteilung |
|---|---|---|
| 29.07.2025 | Dr. Johannes Bußmann | |
| 28.07.2025 | Dr. Silke Maurer | |
| 25.07.2025 | Katja Garcia Vila | |
| 12.05.2025 | Dr. Johannes Bußmann | |
| 12.05.2025 | Dr. Johannes Bußmann | |
| 12.05.2025 | Dr. Johannes Bußmann | |
| 12.05.2025 | Dr. Johannes Bußmann | |
| 05.03.2025 | Peter Kameritsch | |
| 27.02.2025 | Dr. Silke Maurer | |
| 27.02.2025 | Dr. Silke Maurer |
Directors' Dealings 2024 - 2009
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG:
2024 - 2009
Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft müssen jährlich erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Diese Erklärung muss den Aktionär:innen dauerhaft zugänglich gemacht werden. Die Entsprechenserklärungen der Vorjahre finden Sie als PDF Dokument zum Download am Ende der Seite.
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines AG erklären, dass sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wurde und wird.
München, im Dezember 2025
Für den Vorstand: Dr. Johannes Bussmann, Vorsitzender
Für den Aufsichtsrat: Gordon Riske, Vorsitzender
Archiv Entsprechenserklärung 2025 - 2014
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze der Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht erfolt nach Maßgabe des §162 AktG.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze der Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht erfolt nach Maßgabe des §162 AktG.
